MAXIM SCHUNK
← Blog & Ratgeber
Business14. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Track für eine Compilation lizenzieren: So läuft der Deal

Ein Label will deinen Track für eine Compilation? Wie Lizenz, Exklusivität, Laufzeit und Pro-rata-Vergütung funktionieren und was mit ISRC und GEMA passiert.

#Compilation#Lizenz#Musikbusiness#Label#ISRC#GEMA#Detroit Techno

Symbolbild, KI-generiert
Symbolbild, KI-generiert

Am 23. Oktober 2026 kommt in der Q-Factory in Amsterdam, im Rahmen des Amsterdam Dance Event, ein ungewöhnliches Line-up zusammen: Juan Atkins, Kenny Larkin, Octave One, Terrence Dixon, DJ Pierre und weitere Acts aus mehreren Generationen. „Four Decades of Detroit Techno Vol. 1“ ist dabei mehr als eine Clubnacht. Die Veranstaltung dient als Vorstellung einer kommenden Compilation-Reihe des Labels Elypsia, kuratiert von Juan Atkins. Trackliste und Erscheinungstermin standen bei der Ankündigung noch aus.

Dass ausgerechnet Detroit eine Compilation feiert, hat Logik. Der Name Techno setzte sich in Europa über eine Zusammenstellung durch: 1988 erschien in Großbritannien „Techno! The New Dance Sound of Detroit“ auf 10 Records, einem Sublabel von Virgin, zusammengestellt von Neil Rushton und Derrick May. Der Arbeitstitel sprach noch vom „House Sound of Detroit“, bis Juan Atkins’ Track „Techno Music“ dazukam. Wie Zusammenstellungen hierzulande später zur Infrastruktur der Raves wurden, zeigt der Rückblick auf die Sampler, über die Deutschland Techno lernte.

Für Produzentinnen und Produzenten stellt sich die Frage heute meist nüchterner: Ein Label schreibt, es möchte deinen Track auf eine Compilation nehmen. Was wird da eigentlich vereinbart? Dieser Artikel beschreibt, wie solche Lizenzen aufgebaut sind, wie das Geld fließt und an welchen Stellen Fehler teuer werden.

Was eine Compilation-Lizenz rechtlich ist

Bei einer Compilation geht es um die Aufnahme, also den Master. Das Recht daran (§ 85 UrhG) liegt beim Tonträgerhersteller, also bei dem, der die Aufnahme hergestellt hat, meist bei dir. Hast du einem Label ausschließliche Rechte eingeräumt, entscheidet dieses über die weitere Nutzung. Das Compilation-Label erwirbt kein Eigentum, sondern ein Nutzungsrecht. Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht (§ 31 UrhG): Das einfache erlaubt die Nutzung neben anderen, das ausschließliche schließt alle anderen aus, auch den Rechteinhaber selbst, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Deshalb zuerst die Frage, wer gerade über den Master verfügt. Ist der Track bereits bei einem Label erschienen, entscheidet in der Regel dieses Label über Compilation-Anfragen, nicht du. Wie weit das reicht, steht in deinem Labelvertrag. Die Komposition ist davon getrennt: Sie bleibt bei dir und gegebenenfalls deinem Verlag, ihre Tantiemen laufen, sofern du Mitglied bist, weiter über die GEMA.

Exklusiv oder nicht exklusiv: Was bekommt das Compilation-Label?

Für eine Compilation genügt dem Label normalerweise ein nicht exklusives Recht. Der Track bleibt auf deiner Single oder EP, und dieselbe Aufnahme kann parallel auf einer anderen Zusammenstellung erscheinen. Ratgeber zu Compilation-Verträgen betonen genau diesen Punkt: Die Nutzung auf dem Sampler soll nicht exklusiv sein, damit du über den Track weiter frei verfügen kannst.

Anders liegt der Fall, wenn ein Track zum ersten Mal auf einer Compilation erscheint. Viele Labelreihen im elektronischen Bereich mischen lizenzierte Katalogtitel mit unveröffentlichten Stücken. Für einen solchen Exklusivtrack ist die Compilation die Erstveröffentlichung, und die Frage, ab wann du ihn selbst wieder verwerten darfst, wird zur wichtigsten Zeile der Vereinbarung.

Laufzeit, Gebiet, Formate: die drei Grenzen der Lizenz

Eine saubere Lizenz ist an drei Stellen begrenzt.

  • Laufzeit: Eine feste Laufzeit regelt, wann der Track von der Compilation genommen oder die Lizenz neu verhandelt wird.
  • Gebiet: weltweit oder einzelne Länder.
  • Formate: Vinyl, CD, Download, Streaming, gemixte Fassung. Jedes Format ist ein eigener Punkt. Eine Lizenz für eine Vinyl-Compilation bedeutet nicht automatisch, dass der Track auch digital auf derselben Zusammenstellung erscheint.

Was nicht ausdrücklich im Vertrag steht, wird in Deutschland eng ausgelegt. Nach der Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG richtet sich der Umfang eines Nutzungsrechts im Zweifel nach dem Zweck, den beide Seiten mit dem Vertrag verfolgt haben. Saubere Verträge listen die Formate deshalb einzeln auf.

Sonderfall gemixte Compilation

Bei einer DJ-Mix-Compilation wird dein Track gekürzt, überblendet und manchmal mit Effekten bearbeitet. Das geht über das bloße Vervielfältigen der Aufnahme hinaus. Ob das Label Edits anfertigen darf, ob der Track nur im Mix oder zusätzlich einzeln erscheint und ob es eine ungemixte Fassung gibt, gehört deshalb ausdrücklich in die Vereinbarung. Gekürzte und bearbeitete Fassungen brauchen in der Regel einen eigenen ISRC.

Wie wird man für einen Track auf einer Compilation bezahlt?

Es gibt zwei Grundmodelle, die sich auch kombinieren lassen.

Pauschale: Das Label zahlt einen festen Betrag für die Lizenz, unabhängig davon, wie sich die Compilation verkauft. Das ist planbar, aber nach oben gedeckelt.

Beteiligung pro rata: Der Beteiligungssatz wird für die ganze Compilation festgelegt und durch die Zahl der Tracks geteilt. Bei zehn Titeln entfällt auf deinen Track ein Zehntel des vereinbarten Satzes. Je voller die Compilation, desto kleiner dein Anteil.

Dazu kommen die Fragen, die bei jeder Lizenz zählen: Gibt es einen Vorschuss, der zuerst mit späteren Erlösen verrechnet wird? Wird vom Brutto- oder vom Nettoerlös gerechnet, und welche Kosten darf das Label vorher abziehen? Wie oft wird abgerechnet?

Beim Streaming zahlt der Dienst für jeden Stream an den Anbieter des jeweiligen Releases. Streams deines Tracks auf der Compilation gehen also zuerst an das Compilation-Label, und was davon bei dir ankommt, regelt die Lizenz. Ob sich ein Platz auf einer Compilation lohnt, hängt damit vor allem von der Reichweite des Labels ab.

Behält der Track auf der Compilation seinen ISRC?

Ja, wenn die Aufnahme unverändert bleibt. Der ISRC identifiziert die Aufnahme, nicht das Release. Nach den Regeln des ISRC-Systems behält ein Track, der unverändert auf einer Compilation erneut erscheint, seinen Code. Einen neuen ISRC braucht erst eine veränderte Fassung, etwa ein Edit, ein Remix oder eine Version, deren Spieldauer um mehr als zehn Sekunden abweicht. Die Compilation selbst bekommt dagegen einen eigenen UPC/EAN und in der Regel eine eigene Katalognummer.

Über den ISRC ordnen Streamingdienste und Verwertungsgesellschaften Nutzungen der richtigen Aufnahme zu. Vergibt das Compilation-Label für eine unveränderte Aufnahme einen neuen Code, entsteht eine Dublette in den Datenbanken, und Nutzungen werden womöglich nicht mehr deiner Originalaufnahme zugeordnet. Ein Blick in die Metadaten vor dem Release verhindert das.

Was passiert mit GEMA und GVL bei einer Compilation?

Die Lizenz, die das Compilation-Label bekommt, betrifft nur den Master. Für die Werke, also Komposition und Text, braucht es auf CD und Vinyl eine eigene Erlaubnis: Das Label, das die Tonträger herstellt, lizenziert die Vervielfältigung bei der GEMA beziehungsweise bei deren Schwestergesellschaften im Ausland und zahlt dafür nach Tarif. Bist du GEMA-Mitglied und ist dein Werk angemeldet, kommen diese Einnahmen über die Verteilung der GEMA bei dir an, unabhängig vom Lizenzvertrag mit dem Label. Beim Streaming lizenzieren die Dienste die Werknutzung selbst bei den Verwertungsgesellschaften beziehungsweise deren Lizenzierungsstellen.

Für die Aufnahme ist die GVL zuständig. Ihre Vergütung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller stammt vor allem aus Radio- und Fernsehsendungen und öffentlicher Wiedergabe.

Woran du eine Compilation erkennst, die dir wenig bringt

Nicht jede Anfrage ist ein Kompliment. Auf Download- und Streamingplattformen erscheinen zahllose Zusammenstellungen, die bereits erschienene Tracks ohne erkennbare Auswahl neu verpacken, oft unter generischen Titeln aus Genre, Jahr und Jahreszeit. Sie bringen wenig Reichweite und verteilen die Hörer auf eine weitere Ausgabe desselben Tracks.

Manche Vertriebe betreiben eigene Compilation-Programme, an denen Labels per Vertragsanhang teilnehmen. Beim britischen Vertrieb Label Worx etwa werden Tracks frühestens 90 Tage nach ihrer Erstveröffentlichung ausgewählt. Wer die Option für ein Release später abschaltet, verhindert neue Lizenzen, ein Track auf einer bereits laufenden Compilation bleibt aber zunächst dort. Solche Programme laufen im Hintergrund, deshalb lohnt beim Vertriebsvertrag der Blick in die Anhänge.

Die Gegenprobe ist einfach: Wer steht noch auf der Compilation? Gibt es eine Kuratorin oder einen Kurator mit Namen, Pressearbeit, ein Release-Event? Bei einer Reihe, die ein Detroit-Pionier zusammenstellt und auf dem ADE vorstellt, ist die Antwort klar. Bei einer namenlosen Jahreszeiten-Zusammenstellung eher nicht.

Welche Punkte eine Compilation-Vereinbarung regelt

  • welcher Track in welcher Fassung: Original Mix, Extended Mix oder Edit
  • Art des Nutzungsrechts: einfach oder ausschließlich
  • Laufzeit und Gebiet
  • Formate, einschließlich Streaming und gemixter Fassungen
  • Vergütung: Pauschale, Pro-rata-Anteil, Vorschuss, Abzüge, Abrechnungsrhythmus
  • Nennung: Künstlername, Titel, Originallabel
  • Metadaten: der ISRC der Originalaufnahme bei unveränderter Übernahme, ein neuer Code für Edits und deutlich gekürzte Mix-Fassungen
  • Werbung: ob und wie Name und Track für die Bewerbung der Compilation genutzt werden

Wer selbst Compilations plant, steht auf der anderen Seite derselben Liste. Was ein eigenes Label organisatorisch voraussetzt, erklärt der Artikel zum eigenen Label in Deutschland.

Fazit

1988 gab eine britische Zusammenstellung mit Detroiter Tracks dem Genre seinen Namen. Knapp vier Jahrzehnte später nutzt Juan Atkins, damals mit „Techno Music“ darauf vertreten, selbst dieses Format, um Generationen nebeneinanderzustellen. Für Produzenten bleibt ein Compilation-Platz trotzdem ein Lizenzgeschäft: begrenzt in Zeit, Gebiet und Format, nachvollziehbar vergütet und mit sauberen Metadaten. Wer verstehen will, wie Detroit überhaupt zu seinem Sound kam, findet den Anfang bei Electrifying Mojo und seiner Radiosendung.

Häufige Fragen

Darf ich denselben Track auf mehrere Compilations geben?

Bei nicht exklusiven Lizenzen ja. Voraussetzung ist, dass du die Rechte am Master überhaupt hältst. Ist der Track bei einem Label erschienen, entscheidet in der Regel das Label über Compilation-Anfragen, und dessen Vertrag legt fest, was erlaubt ist.

Braucht ein Track auf einer Compilation einen neuen ISRC?

Nein, solange die Aufnahme unverändert ist. Der ISRC gehört zur Aufnahme, nicht zum Release. Einen neuen Code braucht erst eine veränderte Fassung, etwa ein Edit, ein Remix oder eine Version, deren Spieldauer um mehr als zehn Sekunden abweicht. Die Compilation selbst bekommt einen eigenen UPC/EAN.

Wie viel zahlt ein Label für einen Track auf einer Compilation?

Eine feste Größe gibt es nicht. Üblich sind eine Pauschale, eine Beteiligung am Erlös der Compilation, die durch die Zahl der Tracks geteilt wird, oder eine Kombination aus Vorschuss und Beteiligung. Entscheidend sind Abrechnungsbasis, Abzüge und Laufzeit.

Kann ich meinen Track wieder von einer Compilation entfernen lassen?

Das hängt von Laufzeit und Kündigungsregeln der Lizenz ab. Bei Compilation-Programmen von Vertrieben wie Label Worx verhindert das Deaktivieren der Option nur neue Lizenzen; ein Track auf einer bereits laufenden Compilation wird erst nach Rücksprache mit dem Support entfernt.

Muss eine Compilation bei der GEMA angemeldet werden?

Deine Werke meldest du als GEMA-Mitglied einmal an, nicht pro Release. Für CD und Vinyl holt das Label, das die Tonträger herstellt, die Vervielfältigungslizenz für die enthaltenen Werke ein und zahlt dafür nach Tarif. Beim Streaming lizenzieren die Dienste die Werknutzung bei den Verwertungsgesellschaften.


Weitere Artikel