MAXIM SCHUNK
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Business8. September 20267 Min. Lesezeit

Labelvertrag verstehen: was Produzenten unterschreiben

Lizenz oder Künstlervertrag, Laufzeit, Rechterückfall, 50/50 und Recoupment: Was in einem Labelvertrag für einen Track steht und was er nicht regelt.

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Symbolbild, KI-generiert
Symbolbild, KI-generiert

Am 4. September 2026 ist auf Forensic Records „Parallax“ von Lexicon Avenue und Matt Black erschienen — ein Progressive-House-Track, der auf Anhieb in den Top 50 der Beatport-Charts für das Genre steht. Für dich als Produzentin oder Produzent ist daran weniger der Chartplatz interessant als die Frage dahinter: Wenn ein Track auf einem fremden Label läuft, wer verdient dann eigentlich woran — und für wie lange? Diese Frage wird nicht beim Erfolg beantwortet, sondern Monate vorher, in einem PDF mit acht bis zwanzig Seiten, das die meisten unterschreiben, ohne es zu Ende zu lesen.

Der Reflex ist verständlich: Die Angst, das Interesse durch Nachfragen zu verlieren, ist größer als die Angst vor einer Klausel, die man nicht versteht. Nur bindet dich diese Klausel danach unter Umständen zehn Jahre. Dieser Text erklärt, welche Vertragstypen im Dance-Bereich üblich sind, welche Punkte Geld und Freiheit kosten und welche Fragen du vor der Unterschrift gestellt haben solltest.

Was ein Labelvertrag regelt — und was nicht

Der häufigste Denkfehler: „Ich gebe dem Label meinen Song.“ Das stimmt so nicht. Ein Labelvertrag betrifft in aller Regel nur die Aufnahme, also den fertigen Master. Die Komposition — Melodie, Harmonie, Text, alles, was den Song als Werk ausmacht — bleibt davon unberührt. Sie gehört den Urhebern, und wenn du GEMA-Mitglied bist, verwaltet die GEMA diese Rechte ohnehin für dich. Ein Label kann dir diese Anteile nicht abnehmen, weil du sie als GEMA-Mitglied gar nicht mehr frei vergeben kannst. Was ein Label mit eigenem Verlag sehr wohl bekommen kann, ist ein Verlagsanteil — dafür braucht es aber einen separaten Verlagsvertrag, der einen Teil deines Urheberanteils bei der GEMA dorthin umleitet.

Praktisch heißt das: Aus einem Release fließen zwei getrennte Geldströme. Der eine kommt aus Downloads und Streams und geht über den Vertrieb ans Label, das dich daran beteiligt. Der andere kommt aus der GEMA für die Komposition und aus der GVL für deine Leistung als ausübender Künstler und läuft an dich, unabhängig vom Label — wobei der Anteil des Tonträgerherstellers an den geht, der die Aufnahme wirtschaftlich verantwortet hat. Hast du den Master selbst finanziert, bist das zunächst du — ob das Label ihn bekommt, hängt davon ab, ob der Vertrag die Tonträgerherstellerrechte mitüberträgt. Wer diese Trennung nicht kennt, wundert sich später über Geld aus einer Richtung, mit der er nicht gerechnet hat. Wie sich die Anteile innerhalb eines Tracks zwischen mehreren Beteiligten aufteilen, ist ein eigenes Thema — dazu findest du in Splits und Tantiemen aufteilen das Nötige.

Lizenzvertrag oder Künstlervertrag: was dir angeboten wird

Im elektronischen Bereich bekommst du fast immer die harmlosere der beiden Formen: den Bandübernahme- oder Lizenzvertrag. Er bezieht sich auf einen fertigen Master, den du selbst produziert hast. Das Label übernimmt ihn zur Auswertung, kümmert sich um Vertrieb und Promo und beteiligt dich an den Erlösen. Deine Person bleibt frei — du darfst nächste Woche auf einem anderen Label veröffentlichen.

Die weitreichendere Form ist der Künstlerexklusivvertrag. Hier bindest du dich als Künstler, nicht nur einen Track: Für die Laufzeit darfst du Aufnahmen ausschließlich für dieses Label machen. Solche Verträge sind im Dance-Bereich selten und begegnen dir am ehesten bei größeren Labels oder wenn Vorschüsse fließen. Ohne Geld oder ernsthafte Gegenleistung ist das ein schlechtes Geschäft.

Daneben gibt es eine dritte Variante: den Buy-out. Einmalzahlung, alle Auswertungsrechte weg, keine Beteiligung. Für Auftragsarbeiten kann das passen, für einen eigenen Track heißt es, an einem möglichen Erfolg nicht teilzuhaben.

Wie lange gibst du die Rechte ab?

Die Laufzeit ist der Punkt, an dem die meisten Verträge unangenehm werden — und über den am seltensten verhandelt wird. Viele Entwürfe koppeln die Auswertung an die gesetzliche Schutzdauer, also faktisch an dein Leben. Anwältinnen und Anwälte für Musikrecht raten dazu, stattdessen eine feste Frist pro Aufnahme zu vereinbaren, üblicherweise im Bereich von fünf bis zehn Jahren, mit anschließendem Rechterückfall an dich. Danach kannst du den Track selbst neu auswerten oder zu einem anderen Label mitnehmen.

Genauso wichtig ist der Rückfall für den Fall, dass gar nichts passiert. Ein Label nimmt deinen Track, der Release verschiebt sich, dann wechselt der A&R, und zwei Jahre später liegt die Datei immer noch im Ordner — und du darfst nichts damit machen. Eine Regelung, die die Rechte automatisch zurückgibt, wenn innerhalb einer vereinbarten Frist nach Anlieferung nicht veröffentlicht wird, kostet das Label nichts. Wer das grundsätzlich vermeiden will, veröffentlicht selbst — was eigene Pflichten mit sich bringt, nachzulesen in Eigenes Label gründen in Deutschland.

Was „50/50“ tatsächlich bedeutet

Je nach Quelle, Labeltyp und Verhandlungsposition werden Beteiligungen zwischen 25 und 50 Prozent genannt, kleinere unabhängige Labels arbeiten häufig mit 50/50 nach Kostendeckung. Die Prozentzahl allein sagt aber wenig. Entscheidend sind drei Fragen: Wovon sind es 50 Prozent, welche Kosten werden vorher abgezogen und wann wird abgerechnet.

  • Bemessungsgrundlage: Üblich ist der Nettoerlös, also das, was nach Abzug des Vertriebsanteils tatsächlich beim Label ankommt. Steht dort etwas anderes, lass dir vorrechnen, was aus einem Beatport-Verkauf bei dir ankommt.
  • Abzugsfähige Kosten: Mastering, Artwork, Promo, Vinylpressung — je offener die Liste, desto länger dauert es bis zur ersten Auszahlung. Eine Obergrenze oder eine abschließende Aufzählung ist verhandelbar.
  • Abrechnungsrhythmus: Halbjährlich ist Standard, quartalsweise angenehmer — mit Anspruch auf eine nachvollziehbare Abrechnung samt Einsicht in die Vertriebsdaten.

Fließt ein Vorschuss, gilt: Er ist in aller Regel nicht rückzahlbar, aber verrechenbar. Das Label behält deine Erlöse ein, bis der Vorschuss ausgeglichen ist — beim klassischen Vorschuss gegen Beteiligung in aller Regel nur aus deinem Anteil, nicht aus den Gesamteinnahmen. Je kleiner deine Beteiligung, desto länger dauert dieses Recoupment — und bei Erlösen, die überwiegend aus Streaming kommen, zieht es sich leicht über Jahre. Bei echten Profit-Share-Modellen läuft es anders herum: Dort werden die Kosten vorab aus allen Einnahmen gedeckt, und erst der Rest wird geteilt. Welche der beiden Mechaniken gilt, sollte im Vertrag stehen. Wie klein die Beträge pro Abspielvorgang sind, zeigt was Spotify pro Stream zahlt. Gefährlich wird es bei Cross-Collateralization: Dann werden Vorschüsse und Kosten über mehrere Releases hinweg gegeneinander verrechnet, und ein Track, der gut läuft, zahlt still die Verluste eines anderen ab.

Exklusivität: drei Stufen, drei Konsequenzen

„Exklusiv“ ist kein eindeutiger Begriff, und der Unterschied zwischen den Stufen ist erheblich. Die engste Form ist die Masterexklusivität: Du darfst genau diese Aufnahme nicht parallel woanders verwerten. Das ist normal — achte nur darauf, dass die Nutzung auf deinen eigenen Kanälen ausdrücklich erlaubt bleibt, sonst verstößt dein Instagram-Clip gegen den Vertrag. Weiter geht die Titelexklusivität, oft als Re-Recording-Sperre formuliert: Du darfst denselben Titel für eine bestimmte Zeit nicht neu einspielen. Eine zeitliche Begrenzung sollte hier unbedingt hinein. Am weitesten reicht die persönliche Exklusivität, die dich als Künstler bindet; drei bis fünf Jahre sind üblich, kürzer ist verhandelbar.

Ein Sonderfall der Plattform-Exklusivität begegnet dir bei Beatport: Labels können ein Release für zwei, vier oder acht Wochen exklusiv dort anbieten, zu einem höheren Preis und mit besserer Sichtbarkeit, bevor es auf die anderen Download-Stores geht. Ein verbreitetes Missverständnis: Streamingdienste sind davon nicht betroffen, dein Release startet dort wie geplant. Betroffen ist allein der bezahlte Download, der damit wochenlang an einer einzigen Plattform hängt.

Die Punkte, die im Dance-Bereich am häufigsten fehlen

Neben Laufzeit und Beteiligung gibt es eine Handvoll Klauseln, die in Standardentwürfen kleiner Labels oft schlicht nicht vorkommen — und die genau dann fehlen, wenn es darauf ankommt. Wer Progressive House produziert und regelmäßig auf verschiedenen Labels veröffentlicht, steht sonst nach Jahren vor einer unübersichtlichen Rechtelage.

  • Remix-Rechte: Wer darf einen Remix beauftragen, wer entscheidet über den Remixer, und bekommst du an den Erlösen des Remixes denselben Anteil?
  • Sync und Werbung: Darf das Label deinen Track ohne Rückfrage für Werbung lizenzieren? Ein Zustimmungsvorbehalt für heikle Verwendungen ist üblich.
  • Übertragung des Vertrags: Wird das Label verkauft, wandert dein Track mit. Eine Regelung dazu ist sinnvoll.
  • Datenzugang: Bekommst du die Vertriebsdaten zu deinem eigenen Release oder nur eine Summe am Jahresende?

Das alles ersetzt keine anwaltliche Prüfung, und bei größeren Verträgen ist genau die ihr Geld wert. Fachkanzleien für Musikrecht stellen die Grundstrukturen frei zugänglich dar, etwa in einer Übersicht zum Bandübernahmevertrag. Für den Anfang reicht aber eine simple Angewohnheit: den Vertrag komplett lesen, drei Fragen dazu stellen und die Antworten schriftlich haben. Labels, die daran Anstoß nehmen, sind selten die, mit denen man langfristig arbeiten will.

Ein Track, der in den Genre-Charts landet, ist ein guter Moment. Er ist ein deutlich besserer, wenn du weißt, was du dafür abgegeben hast — und wann du es zurückbekommst.

Häufige Fragen

Gehört mir mein Song noch, wenn ich einen Labelvertrag unterschreibe?

Die Komposition ja. Ein Labelvertrag betrifft in der Regel nur die Aufnahme, also den Master. Deine Urheberrechte am Werk bleiben bei dir, und wenn du GEMA-Mitglied bist, werden sie ohnehin über die GEMA verwaltet. Achte trotzdem darauf, dass der Vertrag nicht zusätzlich Verlagsrechte einräumt.

Wie lange sollte ein Labelvertrag für einen Track laufen?

Anwälte für Musikrecht raten zu einer festen Frist pro Aufnahme statt einer Bindung an die gesetzliche Schutzdauer — in der Praxis werden meist fünf bis zehn Jahre mit anschließendem Rechterückfall genannt. Zusätzlich sinnvoll ist eine Klausel, die die Rechte zurückgibt, wenn innerhalb einer vereinbarten Frist gar nicht veröffentlicht wird.

Ist 50/50 ein fairer Deal mit einem Label?

Kommt darauf an, wovon. Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage — üblich ist der Nettoerlös nach Vertriebsanteil — und welche Kosten vorher abgezogen werden dürfen. Übliche Beteiligungen liegen je nach Labeltyp und Verhandlungsposition zwischen etwa 25 und 50 Prozent.

Was bedeutet Recoupment bei einem Vorschuss?

Ein Vorschuss ist meist nicht rückzahlbar, aber verrechenbar: Das Label behält deine Erlöse ein, bis der Betrag ausgeglichen ist. Beim klassischen Vorschuss gegen Beteiligung wird nur gegen deinen Anteil verrechnet, nicht gegen die Gesamteinnahmen — je kleiner deine Beteiligung, desto länger dauert es bis zur ersten echten Auszahlung. Bei Profit-Share-Modellen werden die Kosten dagegen vorab aus allen Einnahmen gedeckt.

Darf ich meinen Track auf Instagram posten, wenn er exklusiv beim Label liegt?

Nur wenn der Vertrag das ausdrücklich vorsieht. Masterexklusivität kann weit genug formuliert sein, dass auch eigene Social-Media-Nutzung darunterfällt. Eine ausdrückliche Ausnahme für die eigenen Kanäle gehört deshalb in jeden Vertrag und wird von Labels häufig akzeptiert.


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