MAXIM SCHUNK
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Booking17. April 20265 Min. Lesezeit

DJ-Vertrag und Rider: Was vor dem Auftritt geregelt sein muss

Gage, Setzeiten, Technik, Storno und Anzahlung — die Punkte, an denen Auftritte scheitern, und wie ein DJ-Vertrag mit Rider aussieht, der wirklich schützt.

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Warum mündliche Absprachen reichen — bis sie es nicht tun

Die meisten Auftritte laufen ohne einen einzigen Vertragssatz reibungslos ab. Man kennt den Veranstalter, man kennt den Laden, das Geld kommt am Ende des Abends. Interessant wird es genau an dem Abend, an dem etwas vom Plan abweicht: Der Veranstalter will die Setzeit spontan um zwei Stunden verlängern, der zugesagte zweite CDJ steht nicht im Booth, oder die Absage kommt drei Tage vorher per Sprachnachricht. In diesem Moment entscheidet sich, ob es eine gemeinsame Grundlage gibt — oder das Wort des einen gegen das des anderen steht.

Ein Vertrag ist kein Misstrauensbeweis und kein Zeichen von Arroganz. Er ist schlicht die Liste der Punkte, die sonst am Eventtag geklärt werden müssten — also zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt, wenn die Türen in einer Stunde öffnen und niemand mehr in Ruhe verhandeln kann. Wer die kritischen Fragen vorab schriftlich beantwortet, kauft sich einen entspannten Auftritt. Genau das trennt eine professionelle Buchung von einem Freundschaftsdienst mit Umschlag.

Der Vertrag: die Punkte, die wirklich hineingehören

Ein DJ-Vertrag muss nicht nach Anwaltskanzlei klingen. Er muss vollständig sein. Diese Punkte gehören in jede Buchung — vom Clubgig bis zum Firmenevent:

  • Vertragsparteien — wer bucht, wer tritt auf, jeweils mit vollständigem Namen und Anschrift. Bei Firmen die Rechtsform, damit im Streitfall klar ist, gegen wen ein Anspruch besteht.
  • Datum, Ort und exakte Setzeiten — nicht „abends“, sondern von wann bis wann gespielt wird, plus Aufbau- und Soundcheckzeit. „Ein Set“ kann 60 oder 180 Minuten bedeuten.
  • Gage und Zahlungsziel — Betrag, Fälligkeit, Zahlungsweg. Bar am Abend, Überweisung binnen 14 Tagen oder Vorkasse — das gehört festgelegt, nicht vorausgesetzt.
  • Fahrtkosten und Übernachtung — wer trägt was, ab welcher Entfernung, und ob eine Pauschale oder die Abrechnung nach Kilometer gilt.
  • Technikstellung — was stellt der Veranstalter, was bringst du selbst mit. Der Verweis auf den beigefügten Technical Rider gehört hierher.
  • Ausfall und Storno — eine gestaffelte Regelung, gültig für beide Seiten.
  • GEMA — die Lizenz für die öffentliche Wiedergabe trägt der Veranstalter. Das lohnt sich ausdrücklich festzuhalten.
  • Bild- und Tonaufnahmen — ob dein Set mitgeschnitten, gestreamt oder für Werbung veröffentlicht werden darf, und ob du das Material selbst nutzen kannst.

Die Stornoregelung, die in beide Richtungen fair ist

Storno ist der Punkt, an dem sich die meisten Auftritte in Wohlgefallen oder in Ärger auflösen. Eine gestaffelte Regelung ist branchenüblich und logisch begründbar: Je näher am Termin abgesagt wird, desto schwieriger lässt sich der Abend anderweitig füllen. Ein freier Freitag acht Wochen im Voraus findet leicht Ersatz, drei Tage vorher praktisch nie.

Verbreitet ist eine Staffel nach diesem Muster: bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei, danach ein Teil der Gage — etwa fünfzig Prozent —, in den letzten zwei Wochen die volle vereinbarte Summe. Entscheidend ist die Gegenseitigkeit. Ein Vertrag, der nur den Veranstalter bindet, ist unseriös. Auch du solltest regeln, was passiert, wenn du kurzfristig ausfällst — durch Krankheit oder höhere Gewalt. Fair ist eine Ersatzstellungs-Klausel: Du stellst nach bestem Bemühen einen gleichwertigen DJ oder trägst die Differenz, wenn der Veranstalter teurer nachbuchen muss.

Der Technical Rider: eine Seite, kein Roman

Der Technical Rider ist eine Anlage zum Vertrag und beschreibt kompromisslos konkret, was du zum Arbeiten brauchst. Der häufigste Fehler ist Vagheit. „Zwei Player und ein Mixer“ ist keine Angabe — es gibt Setups, auf denen deine vorbereitete USB-Struktur schlicht nicht läuft.

  • Player und Mixer — konkrete Modelle, nicht nur die Anzahl. Ein aktueller CDJ-Standard und ein Clubmixer sind etwas anderes als ein Einsteiger-Controller.
  • Verkabelung und Anschlüsse — Link-Verbindung zwischen den Playern, verfügbare Formate, ausreichend freie Kanäle am Mixer.
  • Monitoring — Boothmonitor mit eigener Lautstärkeregelung und sinnvoller Position. Ohne verlässliches Monitoring wird jeder Übergang zum Glücksspiel.
  • Booth — Höhe, Standfläche, eine freie Steckdose und Licht auf dem Arbeitsbereich. Ein Booth in völliger Dunkelheit klingt romantisch und ist eine Zumutung.
  • Soundcheck — wann er möglich ist und wie lange. Zehn Minuten vor dem Set sind kein Soundcheck.

Ein Rider, der auf eine Seite passt, wird gelesen. Einer über vier Seiten wird überflogen und dann ignoriert. Halte ihn kurz, gliedere ihn nach Muss und Kann, und markiere ausdrücklich, was verhandelbar ist. Ein Veranstalter, der weiß, welche zwei Punkte hart sind, erfüllt sie eher als eine Wunschliste, bei der er ohnehin nicht alles schafft.

Der Hospitality-Teil: Arbeitsfähigkeit statt Folklore

Der Hospitality Rider hat einen schlechten Ruf, weil überzogene Backstage-Forderungen zum Klischee geworden sind. Sinnvoll verstanden geht es aber nicht um Attitüde, sondern um Arbeitsfähigkeit: Getränke am Platz, ein Rückzugsraum zum Ankommen und Vorbereiten, warme Verpflegung bei langer Anfahrt, ein reservierter Parkplatz und — bei später Endzeit und weiter Strecke — eine Übernachtung. Wer um zwei Uhr nachts noch 200 Kilometer nach Hause fahren soll, muss vorher wissen, ob ein Zimmer bereitsteht. Das ist kein Luxus, sondern Verkehrssicherheit und der Unterschied zwischen einem konzentrierten und einem ausgelaugten Set.

Anzahlung, GEMA und die Übergabe an die Rechnung

Bei privaten Feiern und Firmenkunden ohne feste Vorgeschichte ist eine Anzahlung von zwanzig bis fünfzig Prozent bei Buchung üblich. Sie schützt dich vor kurzfristigen Absagen und den Kunden davor, dass ein Termin unverbindlich blockiert bleibt. Die Restzahlung wird am oder nach dem Eventtag fällig — wie du das sauber und rechtssicher abrechnest, steht in Rechnung schreiben als DJ. Damit die Anzahlung überhaupt ins richtige Verhältnis passt, hilft ein realistischer Blick darauf, was Auftritte einbringen: DJ-Gagen in Deutschland.

Die GEMA verdient einen eigenen Satz im Vertrag, weil sie regelmäßig zwischen den Stühlen landet. Grundsätzlich meldet und zahlt der Veranstalter die öffentliche Wiedergabe an — die Details, wann was fällig wird, stehen im GEMA-Leitfaden für DJs. Ob du direkt buchst oder über eine Vermittlung, verändert außerdem, wer den Vertrag stellt und welche Konditionen üblich sind; das behandelt Booking-Agentur oder Direktbuchung.

Der pragmatische Weg

Nicht jede Buchung braucht dasselbe Papier. Für den Clubgig um die Ecke reicht eine schriftliche Bestätigung per Mail, die Datum, Setzeiten, Gage und Technik festhält — im Zweifel ist eine kurze, eindeutige E-Mail mehr wert als ein Handschlag. Für Festivals, Firmenkunden und alles ab einer vierstelligen Gage lohnt der vollständige Vertrag mit Rider als Anlage. Wer sauber gebucht wird, spielt entspannter: An genau diesem Standard orientieren sich professionelle Bookings, so wie sie auch beim DJ Maxim Schunk über ein festes Press Kit und einen klaren Rider laufen. Nimm dir für die eigene Vorlage eine ruhige Stunde — sie zahlt sich beim ersten Streitfall um ein Vielfaches aus.

Häufige Fragen

Was gehört in einen DJ-Vertrag?

Vertragsparteien mit vollständiger Anschrift, Datum und Ort, exakte Setzeiten inklusive Aufbau und Soundcheck, Gage und Zahlungsziel, Regelungen zu Fahrtkosten und Übernachtung, die Technikstellung mit Verweis auf den Technical Rider, eine gestaffelte Ausfall- und Stornoregelung sowie die Frage, wer die GEMA-Lizenz für die Veranstaltung trägt.

Was ist der Unterschied zwischen Technical Rider und Hospitality Rider?

Der Technical Rider ist eine Anlage zum Vertrag und beschreibt die technischen Anforderungen: benötigte Player und Mixer, Monitoring, Anschlüsse, Boothmaße und Soundcheckzeit. Der Hospitality Rider regelt die Rahmenbedingungen wie Getränke, Rückzugsraum, Verpflegung, Parkplatz und gegebenenfalls Übernachtung — beides dient dazu, dass am Eventtag nichts improvisiert werden muss.

Wie sieht eine faire Stornoregelung für DJs aus?

Verbreitet ist eine Staffel wie: bis acht Wochen vor dem Termin kostenfrei, danach etwa fünfzig Prozent der Gage, in den letzten zwei Wochen die volle Summe. Wichtig ist die Gegenseitigkeit — auch du solltest regeln, was passiert, wenn du kurzfristig ausfällst, idealerweise über eine Ersatzstellungs-Klausel.

Sollte ich eine Anzahlung verlangen?

Bei privaten Feiern und Firmenkunden ohne feste Vorgeschichte ist eine Anzahlung von zwanzig bis fünfzig Prozent bei Buchung üblich. Sie schützt dich vor kurzfristigen Absagen und den Kunden davor, dass ein Termin unverbindlich blockiert bleibt. Die Restzahlung wird am oder nach dem Eventtag fällig.

Wer zahlt die GEMA-Gebühren beim Auftritt?

Die Lizenz für die öffentliche Wiedergabe trägt grundsätzlich der Veranstalter, nicht der DJ. Es lohnt sich, das im Vertrag ausdrücklich festzuhalten, damit am Eventtag keine Diskussion entsteht.


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