Als DJ im Ausland auflegen: Steuern, A1 und Gage
Quellensteuer, A1-Bescheinigung und Umsatzsteuer beim Auslandsgig: was Veranstalter einbehalten und wie du es dir in Deutschland anrechnen lässt.

Die Mail kommt an einem Dienstag: ein Club in Wien will dich für einen Freitag im Herbst, Gage steht, Flug zahlst du selbst. Du sagst zu, spielst, fährst zufrieden nach Hause — und drei Wochen später liegt eine Abrechnung im Postfach, auf der ein Fünftel fehlt. Nicht als Abzug für Technik, nicht als Provision. Als Steuer, die ein Land einbehalten hat, in dem du genau sechs Stunden warst.
Das ist kein Fehler des Veranstalters, sondern der Normalfall, sobald du außerhalb Deutschlands auflegst — und er überrascht auch Leute, die seit Jahren spielen. Der Weg zum ersten Auslandsgig läuft heute meist über Sichtbarkeit, die keine Grenze kennt: Taucht ein Release in den Beatport-Genrelisten auf — wie Anfang September 2026 Christian Smiths „Passion“, das im Progressive-House-Bereich lief, obwohl Smith seit über zwei Jahrzehnten als Techno-Act bekannt ist —, dann sehen das Booker in Wien, Zürich und Amsterdam genauso wie die in Köln. Die Anfrage kommt schnell. Was danach steuerlich passiert, erklärt einem niemand.
Warum das Land besteuert, in dem du auflegst
Bei fast allen Einkunftsarten gilt: Du versteuerst dort, wo du wohnst. Für Künstler und Sportler gibt es eine Ausnahme, und die steht in nahezu jedem Doppelbesteuerungsabkommen. Man nennt sie die Künstlerklausel. Sie gibt dem Staat, in dem der Auftritt stattfindet, das Recht, die Gage zu besteuern — unabhängig davon, wie kurz du da warst und ob du dort eine Wohnung oder ein Konto hast.
Der Grund ist praktischer Natur: Ein tourender Act ist für ein Finanzamt schwer greifbar, sobald er weg ist. Deshalb hängt sich der Staat an den, der bleibt — den Veranstalter. Der zahlt dir nicht die volle Gage aus, sondern behält einen Anteil ein und führt ihn ab. Dieser Abzug heißt Quellensteuer oder Abzugsteuer, und er ist keine Kür: Führt der Veranstalter nicht ab, haftet er selbst.
Spiegelbildlich funktioniert das auch in die andere Richtung. Bucht ein deutscher Club einen Act ohne deutschen Wohnsitz, greift § 50a EStG: 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 15,825 Prozent vom Bruttohonorar, anzumelden beim Bundeszentralamt für Steuern. Es gibt eine Freigrenze — bis 250 Euro je Darbietung unterbleibt der Abzug. Wer selbst Partys veranstaltet und internationale Gäste bucht, sitzt auf der anderen Seite desselben Mechanismus.
Was Österreich, die Schweiz und Großbritannien einbehalten
Die Sätze unterscheiden sich deutlich, und sie stehen fest, bevor du zusagst.
- Österreich zieht nach § 99 EStG pauschal 20 Prozent vom Bruttohonorar ab. Alternativ ist eine Nettobesteuerung möglich, bei der die unmittelbar mit dem Auftritt zusammenhängenden Ausgaben — Flug, Nächtigung, Fahrtkosten — vorher abgezogen werden. Für natürliche Personen bleibt der Satz bei 20 Prozent, solange die österreichischen Einkünfte im Kalenderjahr 20.000 Euro nicht übersteigen; darüber sind es 25 Prozent. Unterhalb dieser Grenze fällt die Nettovariante niedriger aus als der Bruttoabzug, sobald überhaupt abziehbare Ausgaben vorliegen. Wichtig: Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen schränken Österreich wegen der Künstlerklausel gerade nicht ein, der Abzug findet also trotz DBA statt.
- In der Schweiz wird nach Tageseinkünften gestaffelt. Von den Bruttoeinkünften werden bei Künstlern pauschal 50 Prozent als Gewinnungskosten abgezogen, auf den Rest kommt ein Stufentarif, der direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuer zusammenfasst. Maßgeblich ist das Recht des Kantons, in dem der Auftritt stattfand; die Gesamtbelastung reicht je nach Kanton und Stufe von rund acht bis zwanzig Prozent und liegt für eine einzelne Clubgage meist um zwölf Prozent.
- Großbritannien arbeitet über die Foreign Entertainers Unit der HMRC und zieht im Regelfall 20 Prozent ein — den britischen Basissteuersatz. Wer belegen kann, dass die tatsächliche Steuerlast niedriger ausfällt — weil Reise- und Produktionskosten die Gage weitgehend aufzehren —, kann einen reduzierten Abzug beantragen. Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor Fälligkeit der Zahlung bei der FEU liegen, und er gilt jeweils nur für den einzelnen Besuch oder die einzelne Tour.
Ein Muster zieht sich durch alle drei: Der Abzug knüpft im Standardfall an die Bruttogage an. In Österreich und Großbritannien senken Flug und Hotel die Bemessungsgrundlage nur, wenn du sie vorher beantragst und belegst. Die Schweiz rechnet stattdessen mit einer festen Pauschale — unabhängig davon, ob du im Hostel oder im Hotel geschlafen hast. Bei einem Gig, bei dem die halbe Gage in die Anreise geht, ist das der Unterschied zwischen einem soliden Wochenende und einem Nullsummenspiel.
Wie du die ausländische Steuer in Deutschland angerechnet bekommst
Doppelt zahlen musst du deswegen nicht. Als in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger versteuerst du dein Welteinkommen hier — die im Ausland gezahlte Steuer wird dabei nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Verbindung mit § 34c EStG auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet. Angerechnet wird höchstens die Steuer, die anteilig auf diese ausländischen Einkünfte entfällt; alternativ lässt sie sich bei der Ermittlung der Einkünfte abziehen, was in Verlustjahren die günstigere Variante sein kann.
Praktisch heißt das: Es braucht einen Beleg über den Einbehalt. Eine Abrechnung, aus der nur „minus 20 %“ hervorgeht, reicht dem Finanzamt nicht. Für die Anrechnung nötig ist eine Bescheinigung, aus der Bruttogage, einbehaltener Betrag und das ausländische Finanzamt hervorgehen — und die bekommt man direkt nach dem Gig leichter als im Frühjahr darauf, wenn dort niemand mehr weiß, wer man war. Umgekehrt fragen ausländische Veranstalter oft nach der Ansässigkeitsbescheinigung. Die stellt das deutsche Wohnsitzfinanzamt aus, sie ist in der Regel gebührenfrei, und sie ist in manchen Ländern die Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein reduzierter Satz greift. Bei mehreren Auslandsgigs im Jahr wird sie zur jährlichen Routine.
A1-Bescheinigung: warum sie vor der Abreise vorliegen muss
Neben der Steuer läuft ein zweiter Strang, der damit nichts zu tun hat: die Sozialversicherung. Innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz gilt, dass du nur in einem Staat sozialversichert bist — normalerweise in dem, aus dem du kommst. Der Nachweis dafür heißt A1-Bescheinigung, und sie ist auch für Selbstständige vorgesehen, nicht nur für Angestellte. Für Einsätze in Großbritannien wird auf Grundlage des Handels- und Kooperationsabkommens übergangsweise ebenfalls eine A1-Bescheinigung ausgestellt.
Sie ist kein Beiwerk: Bei Kontrollen, die in Teilen Europas auch bei Veranstaltungen vorkommen, kann das Fehlen teuer werden, und manche Agenturen verlangen sie vor der Auszahlung. Ausgestellt wird sie von der gesetzlichen Krankenkasse, bei der man versichert ist; ohne gesetzliche Krankenversicherung übernimmt das der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung. Die Künstlersozialkasse stellt sie nicht aus — wer über die KSK versichert ist, informiert sie zusätzlich über den Auslandsaufenthalt, beantragt die A1 aber bei der Krankenkasse. Der Antrag läuft üblicherweise vor der Abreise; rückwirkend geht oft etwas, verlässlich ist es nicht. Was die KSK sonst abdeckt, steht im Überblick zu GVL und Künstlersozialkasse.
Umsatzsteuer auf die Gage: was auf die Rechnung ins Ausland gehört
Die dritte Ebene ist die Umsatzsteuer, bei der am häufigsten falsch abgerechnet wird. Bei sonstigen Leistungen an einen Unternehmer im EU-Ausland liegt der Leistungsort grundsätzlich beim Empfänger. Das bedeutet: Die Rechnung geht ohne deutsche Umsatzsteuer raus, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beider Seiten und dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — Reverse Charge. Der Veranstalter versteuert die Leistung in seinem Land und zieht sie im selben Atemzug als Vorsteuer wieder ab.
Zwei Fallstricke: Erstens kommt es auf die USt-IdNr. des Veranstalters an, deren Gültigkeit sich über das kostenlose Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern prüfen lässt. Zweitens ist der Fall anders gelagert, wenn der Auftraggeber kein Unternehmer ist, bei einer Privatfeier im Ausland etwa. Und für Kleinunternehmer gelten eigene Regeln. Welche Angaben eine Rechnung ohnehin tragen muss, steht in der Übersicht zum Rechnung schreiben als DJ.
Netto oder brutto — der Satz, der im Vertrag fehlt
All das entscheidet sich nicht nach dem Gig, sondern beim Vertrag. Die eine Frage, die geklärt sein muss, lautet: Ist die vereinbarte Gage der Betrag, der bei dir ankommt, oder der, von dem noch abgezogen wird? Beides ist üblich. Wo nichts geregelt ist, gilt regelmäßig die zweite Variante.
Üblich ist deshalb eine ausdrückliche Formulierung — die Gage ist netto nach Abzug etwaiger Quellensteuern zu verstehen, oder eben brutto, und der Veranstalter liefert die Steuerbescheinigung innerhalb einer festgelegten Frist. Dazu gehört, wer Flug und Hotel zahlt und bis wann überwiesen wird. Das ist derselbe Vorgang wie bei jedem anderen Booking, nur mit zwei zusätzlichen Zeilen; die Grundlagen stehen im Text zu DJ-Vertrag und Rider. Wie sich Auslandsgagen in das übliche Niveau einordnen, zeigt der Überblick zu den DJ-Gagen in Deutschland. Eine ausführliche Sammlung zu grenzüberschreitendem Arbeiten in Kunst und Musik führt außerdem die Informationsplattform touring artists.
Der erste Auslandsgig ist der Moment, das einmal sauber aufzusetzen. Wer beim zehnten noch rät, verschenkt jedes Mal Geld — und merkt es erst, wenn die Belege fehlen.
Häufige Fragen
Muss ich meine Auslandsgage in Deutschland noch einmal versteuern?
Deine Einkünfte gehören in die deutsche Steuererklärung, weil du hier mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig bist. Die im Ausland einbehaltene Steuer wird nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Verbindung mit § 34c EStG auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet, sodass du im Ergebnis nicht doppelt zahlst. Voraussetzung ist ein Beleg über den tatsächlichen Einbehalt.
Wie viel behält ein Veranstalter in Österreich ein?
Nach § 99 EStG sind es pauschal 20 Prozent des Bruttohonorars. Teilt man dem Veranstalter die Ausgaben vor der Auszahlung schriftlich mit, ist eine Nettobesteuerung möglich, bei der die unmittelbar mit dem Auftritt zusammenhängenden Ausgaben abgezogen werden. Der Satz bleibt für natürliche Personen bei 20 Prozent, solange die österreichischen Einkünfte im Kalenderjahr 20.000 Euro nicht übersteigen; darüber sind es 25 Prozent.
Wer stellt die A1-Bescheinigung für DJs aus?
Bei gesetzlich Krankenversicherten die eigene Krankenkasse, sonst der zuständige Träger der Deutschen Rentenversicherung. Die Künstlersozialkasse stellt die A1 nicht aus — wer über sie versichert ist, informiert sie zusätzlich über den Auslandsaufenthalt. Vorgesehen ist die Bescheinigung auch für Selbstständige.
Stelle ich einem ausländischen Club die Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer?
Ist der Veranstalter Unternehmer im EU-Ausland, liegt der Leistungsort beim Empfänger. Die Rechnung geht ohne deutsche Umsatzsteuer raus, mit beiden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Was ist eine Ansässigkeitsbescheinigung und wer stellt sie aus?
Sie bestätigt, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist, und wird vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt ausgestellt. Ausländische Veranstalter verlangen sie, um einen reduzierten Quellensteuerabzug anwenden zu können.
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